AGB

 

 

Allgemeine Geschäfts­bedingungen 

web38 GmbH

Stand: April 2022

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind die Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der web38 GmbH (nachfolgend „web38“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). 

Die Angebote der web38 GmbH richten sich hauptsächlich an Selbständige, Freiberufler, kleine und mittelständische  Unternehmen sowie Vereine und Verbände und umfasst alle notwendigen Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich vertriebsorientierter, kundenzentrierter Unternehmensentwicklung. Wir verknüpfen zum Nutzen unserer Kunden jahrzehntelange Vertriebs-, Marketing, Category Management-, Change Management – und Führungserfahrung mit den Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung.

 

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese AGB sind Bestandteil aller zwischen web38 und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Dies gilt auch dann, wenn die AGB im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht ausdrücklich vereinbart werden. 

1.2 Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung der AGB. 

1.3 Schriftlich vereinbarte, von diesen AGB abweichende, individuelle Regelungen der Vertragsparteien gehen diesen AGB vor.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern web38 diesen schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Auftraggebers gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung. 

 

2. Angebote und Ablehnungsbefugnis 

 

2.1 Die Angaben, Beschreibungen und Darstellungen auf unseren Webseiten, Prospekten und anderen Werbemedien stellen keine verbindlichen Angebote dar. 

2.2  Alle Angebote der web38 sind freibleibend, web38 behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. 

2.3  Vertragsanfragen inkl. Auftrags- und sonstiger Leistungsanfragen an web38 begründen erst ab deren ausdrücklicher Annahme eine vertragliche Beziehung zu web38. web38 behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen. 

2.4. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Angebote der web38 10 Arbeitstage gültig. 

2.5. Web38 behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, angenommene Aufträge – auch teilweise – nachträglich abzulehnen bzw. zu kündigen, wenn 

        • deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt

oder 

        • deren Veröffentlichung für web38 wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der web38 unzumutbar ist. 

Der Auftraggeber wird in einem Fall der nachträglichen Ablehnung oder Kündigung von web38 entsprechend informiert. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Kündigung keinerlei Ansprüche gegen web38 zu. 

3. Vertragsschluss 

Soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, kommt der Vertrag erst durch schriftlich bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens web38 oder durch auftragsgemäße Ausführung der Leistung zustande. 

Wenn das Angebot durch web38 erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB, insbesondere Punkt 2.2, zustande. 

4. Nachträgliche Änderungen

4.1 Wünscht der Auftraggeber im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Auftraggeber mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebotes durch web38 oder nach Vertragsschluss, kann web38 ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot. 

4.2 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Auftraggeber, pausiert web38 mit der Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Auftraggeber ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. 

5. Ort und Zeit der Tätigkeit 

5.1 Web38 ist hinsichtlich der Durchführung der Aufträge nach Zeit und Ort frei. 

5.2 Web38 hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Vertraulichkeit und den Datenschutz, entgegenstehen. 

5.3 Mitarbeiter oder Subunternehmer der web38 treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Der Auftraggeber hat ausschließlich mit dem benannten Ansprechpartner von web38 zu kommunizieren.

6. Fristen und Termine 

6.1 Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn web38 diese ausdrücklich verbindlich zugesagt hat. 

6.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat die web38 nicht zu vertreten und berechtigt web38, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben.

7. Auftragsbeschreibung

7.1 Die von web38 zu erbringenden Beratungs-, Entwicklungs-, Umsetzungs- und sonstige Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem gleichlautenden Auftrag oder einer zu schließenden, schriftlichen Vereinbarung (z.B. Wartungsvertrag). 

7.2 Ist die Auftrags- bzw. Leistungsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen. 

7.3 Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners. 

8. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten 

8.1. Beide Vertragsparteien haben sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen gegenseitig unverzüglich zu benachrichtigen. 

8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, web38 bei Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dies schließt insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial sowie notwendige oder vereinbarte Freigaben ein.

8.3 Mitwirkungsleistungen und Beistellungen (Hardware, Zugänge etc.) des Auftraggebers erfolgen kostenfrei.

8.4 Kann web38 die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Auftraggebers nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist web38 berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 

8.5 Die Vertragsparteien informieren sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls korrigierend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. 

8.6 Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen web38 unverzüglich mitzuteilen. 

9. Ausschluss rechtlicher Prüfung, Beratung und Mitwirkungspflichten 

9.1 Die Leistungen von web38 beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art, ) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Auftraggebers (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zu Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.). 

9.2 Bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme darf web38 vom Auftraggeber deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme bis zur Freigabe zurückstellen. 

9.3 Sofern web38 dem Auftraggeber rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei lediglich um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die vom Auftraggeber individuell zu überprüfen und ebenfalls freizugeben sind. 

9.4 Der Auftraggeber stellt web38 von allen Ansprüchen und Schäden frei, die web38 durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind. 

10. Gestellung von Inhalten 

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Inhalte rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Die Anlieferung hat den technischen Vorgaben (z.B. Format, Größe, Auflösung etc) von web38.design zu entsprechen. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. 

10.2 Der Auftraggeber hat elektronische Inhalte frei von Schadcode und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist verpflichtet, hierzu handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird web38 diese nicht einsetzen und löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. web38 behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte, schadhafte Dateien ein Schaden entstanden ist. 

10.3 Die Pflicht von web38 zur Aufbewahrung von gestellten Inhalten endet 3 Monate nach Fertigstellung des Auftrages. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien sowie Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt. 

11. Sicherstellung und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber web38

11.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstoßen. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber web38 im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt. 

11.2 Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere, dass er alle für die auftragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Inhalte. 

11.3. Der Auftraggeber stellt web38 von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Auftraggebers gegen web38 entstehen und stellt zudem web38 von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die web38 nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren. 

11.4 Der Auftraggeber überträgt web38 sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. 

12. Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Auftraggeber 

12.1 An Werken, die individuell und spezifisch für den Auftraggeber erbracht werden (zum Beispiel Webseiten oder Konzepte) erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung erfasst. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Auftraggeber davon ausgenommen.

12.2 Bei Werken die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates), erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Auftraggebers nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch web38 für den Auftraggeber vorgenommenen schutzfähigen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen. 

12.3 Im Übrigen überträgt web38 dem Auftraggeber die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen. 

12.4 Dem Auftraggeber wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nur dann eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags eindeutig ergibt. 

12.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. 

12.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. 

12.7 web38 ist berechtigt, auf die für den Auftraggeber entworfenen und hergestellten Werke und erbrachten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen und diese unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn dies ausdrücklich, z.B. durch eine entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarung, ausgeschlossen wurde.

12.8 web38 ist ferner berechtigt, im Impressum und/oder Footer der von web38 erstellten, erweiterten oder im Rahmen einer Wartungs-/Servicevereinbarung betreuten Webseite und sonstigen Onlinepräsenz auf ihre Urheberschaft oder Mitwirkung hinzuweisen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von web38 zu entfernen. 

13. Herausgabe von Vorlagen, Entwürfen, Dateien und Quellcode 

13.1. Die von web38 erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von web38. Die Herausgabe an den Auftraggeber kann gesondert vereinbart werden und ist zu vergüten. 

13.2 Eine Aufbewahrungspflicht der in 13.1 benannten Dinge besteht nicht. Web38 ist spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsende zur Löschung berechtigt. 

14. Angebotspräsentationen und Entwürfe 

14.1. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch web38 mit dem Ziel der weiteren Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Vergütung.

14.2. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von web38 in diesem Rahmen vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung einer Vergütung bei web38. Erst mit Erteilung des Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung, erwirbt der Auftraggeber diese Rechte im vereinbarten Umfang. 

15. Abnahme 

15.1 Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung entsprechend der Auftragsbeschreibung. 

15.2 web38 verschafft dem Auftraggeber Zugang zum Leistungsergebnis und zeigt dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an. Die Übergabe aller für die Abnahme notwendigen Leistungsergebnisse, stellt ebenso eine Aufforderung zur Abnahme dar. 

15.3. Der Auftraggeber hat dann innerhalb von 5 Arbeitstagen mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen. 

15.4 Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Auftraggeber web38 eine schriftliche Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Innerhalb einer angemessenen Frist hat web38 die Mängel zu beheben und eine abnahmefähige Version der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die zuvor protokollierten Mängel geprüft.

15.5 Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme nicht verweigern. 

15.6 Der Auftraggeber hat die Abnahme innerhalb von 7 Tagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu erklären. Sofern keine Mängel gem 15.4 mitgeteilt werden, gilt die Abnahme 2 Wochen nach Abnahmebereitschaft auch ohne entsprechende schriftliche Abnahmeerklärung durch den Auftraggeber als erfolgt.

15.7 Die Erstellung der vertraglichen Leistungen kann in einzelnen Teilabschnitten vereinbart werden. In diesem Fall ist web38 berechtigt, Teil- oder Zwischenabnahmen einzufordern. Nach Teilabnahme gelten die Bestimmungen zu Abnahme, Gewährleistung und Vergütung für die jeweiligen Teilabschnitte. Nachträgliche Änderungen abgenommener Teilabschnitte erfolgen nur gegen gesonderte Berechnung der Leistung.

16. Ansprüche bei Sachmängeln 

16.1 Mängelansprüche bestehen nur bei erheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit entsprechend dem Vertragszweck. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. 

16.2 Webseiten und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Browsern und Auflösungen lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 15% auf dem Markt vertreten sind. 

16.3 Verlangt der Auftraggeber wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat web38 das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Auftraggeber nach einer ersten ergebnislos verstrichenen, angemessenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. 

16.4 Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) anzuzeigen. Die Mängelrüge muss die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers bleiben unberührt. 

16.5 Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder z.B. einer Webseite, die der Auftraggeber selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Auftraggebers entfallen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich war. web38 steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. 

16.6 web38 kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, bezahlt hat. 

16.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung.

17. Leistungen Dritter 

17.1 Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit der Leistung eines im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von web38 tätig, sondern gibt web38, für den Auftraggeber erkennbar, lediglich eine Leistung an den Auftraggeber weiter, sind die Mängelansprüche des Auftraggebers auf die Abtretung der Mängelansprüche von web38 gegenüber dem Dritten beschränkt. Web38 steht für den Mangel nur dann selbst ein, wenn die Mangelursache durch web38 gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von web38 zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht. 

17.2 web38 ist nicht verantwortlich, falls ein eingesetzter Dritter seine Leistung eingeschränkt oder eingestellt. Führt der Dritte eine Gebühr für die weitere Zurverfügungstellung seiner Leistungen ein, hat web38 das Recht diese an den Auftraggeber weiterzuberechnen, sofern der Auftraggeber die Nutzung der Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von web38 gehen würde. 

18. Haftung und Schadensersatz 

18.1. web38 haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 

18.2 web38 haftet unbeschränkt nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch web38, ihre gesetzlichen Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.

18.3. web38 haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch web38, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

18.4 web38 haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für web38 bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war. 

18.5 web38 haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz. 

18.6. web38 haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch web38, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Wenn web38 diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend „typischer Schaden“) begrenzt. 

18.7. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Auftraggebers für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das dreifache der vereinbarten Vergütung. 

19. Vergütung 

19.1 Die Vergütung für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung. Soweit die Vertragsparteien keine  feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze von web38. 

19.2. Alle Preisangaben verstehen sich netto, d.h. zzgl. der jeweils geltenden gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

19.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistung nach tatsächlichen Aufwand je angefangene 15 Minuten.

19.4 Gegebenenfalls anfallende Gebühren der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) werden vom Auftraggeber übernommen. 

19.5 web38 hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Spesen). Reisekosten werden, sofern nicht abweichend vereinbart, mit 0,30 Euro/km netto kalkuliert. Grundlage ist die schnellste Strecke entsprechend Googlemaps oder Apple Karten. Im Nahbereich von 10km fallen keine Reisekosten an. Ausgangspunkt der Anfahrt/Abfahrt ist die Adresse von web38, sofern nicht anders vereinbart. 

19.6 Soweit web38 eine zeitabhängige Vergütung erhält, stellt web38 dem Auftraggeber eine Aufstellung der angefallenen zeitlichen Aufwendungen zur Verfügung. Soweit der Auftraggeber mit den vorgelegten Nachweisen nicht einverstanden ist, wird er etwaige Bedenken gegen die Nachweise innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen detailliert schriftlich darlegen. Die Vertragsparteien werden dann unverzüglich versuchen, eine Klärung herbeizuführen. 

20. Abrechnung


20.1. Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

20.2. Sofern nicht abweichend gesondert vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 

20.3 Endet der Vertrag, egal aus welchem Grund, vorzeitig, hat web38 einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht. 

20.4 Rechnungen erfolgen in elektronischer Form (i.d.R. PDF) und werden per E- Mail versendet oder online zum Download zur Verfügung gestellt. 

20.5 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. web38 kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden und weiterer Aufträge bis zur Zahlung zurückstellen. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt. 

20.6 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen web38, auch während der Laufzeit eines Vertrages die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 

20.7 Für jede Mahnung fällt eine pauschale Mahngebühr von jeweils 10,00 Euro an.

20.8 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von web38 nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben rechtlichen Verhältnis zu. 

20.9 Ist für ein Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, zu dem web38 berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Bereitstellung von Inhalten oder Unterlagen), darf web38 die vereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, als ob das Projekt ohne die maßgebliche Verzögerung zu dem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre. 

21. Anpassung von Preisen 

21.1 web38 behält sich für den Fall, dass sich relevante gesetzlichen Steuern und Abgaben ändern oder neue Abgaben und Steuern auf die Produkte von web38 erhoben werden, den ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preis um diese Erhöhungen anzupassen. 

21.2. Bei Dauerschuldverträgen ist web38 zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Entgelte nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Kraft. 

21.3 Bei Erhöhung von Einkaufspreisen für Leistungen Dritter, werden diese im gleichen Verhältnis an die Auftraggeber weitergegeben. 

21.4 Ist der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist, maximal jedoch 30 Tage, zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts kündigen.

22. Ordentliche Kündigung von Verträgen

22.1 Sofern eine Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Quartalsende. 

22.2 Die Kündigungsfrist von selbständig kündbaren Teilen/Optionen eines Vertrages entspricht der Kündigungsfrist des Hauptvertrags. 

22.3 Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum. 

23. Außerordentliche Kündigung von Verträgen

23.1 Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Voraussetzung ist, dass eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung, diese schuldhaft nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist, erfolgt ist. 

23.2 Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. 

23.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 

  • web38 einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhält und eine vom Auftraggeber angesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen lässt, es sei denn web38 hat die Verzögerung nicht zu vertreten 
  • eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt; 
  • über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird. 

23.4. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 

22.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist web38 zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichteten und kann, vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sämtliche Daten des Auftraggebers löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers. 

24. Datenschutz 

24.1. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Auftraggeber mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden. 

24.2. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. web38 wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Auftraggeber weiterleitet oder die sie im Auftrag des Auftraggebers erhebt, verarbeitet und nutzt, nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. 

25. Vertraulichkeit und Geheimhaltung 

25.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Ihnen bekanntwerdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. 

25.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn die Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt. 

25.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen eines Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen. 

25.4 Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle, sofern möglich und zumutbar, zu informieren. 

25.5. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind. 

25.6. Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch, verpflichtet sich der Auftraggeber, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung eine Vertragsstrafe i.H.v. EURO 5.000,00 an web38 zu zahlen. 

26. Änderung der AGB 

web38 behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

 

27. Schlussbestimmungen 

27.1. Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. 

27.2 Erfüllungsort ist der Sitz von web38. 

27.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von web38.

27.4 Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen web38 nur nach Zustimmung von web38 auf Dritte übertragen. 

27.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages, dem sie zugrunde liegen, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) werden vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.